Um den Zugang zu einer schulpsychologischen Beratung zu erleichtern, bestehen drei Formen der Kontaktaufnahme:
Im Einverständnis mit den Eltern beantragt die Lehrperson bei der Schulpflege eine umfassende schulpsychologische Abklärung und Beratung. Die Schulpflege leistet Kostengutsprache und leitet das Formular ans Sekretariat des ZV weiter. Der / die zuständige Schulpsychologe/in nimmt mit den Eltern und / oder der Lehrperson Kontakt auf.
Der weitaus grösste Teil der Anmeldungen fällt erfahrungsgemäss ins zweite Semester des Schuljahres. Die Erfahrung zeigt aber, dass die allermeisten Fragestellungen auch früher im Schuljahr abgeklärt und beurteilt werden können. Im Sinne einer möglichst regelmässigen Verteilung sollten Anmeldungen deshalb frühzeitig erfolgen, auch wenn eine Massnahme erst auf Ende Schuljahr nötig wird. Fragestellungen wie „Lern- und Verhaltensstörungen“, „Entwicklungsverzögerungen“ u.ä. sind sowieso nicht an solche Termine gebunden.