Aufgaben

Die Aufgaben und Kompetenzen der Kommissionsmitglieder sind in Pflichtenheften festgelegt, die auf den Bestimmungen der Gesetzessammlung zur Volksschule des Kantons Zürich und den Statuten des Sonderpädagogischen Schulzweckverbandes Dielsdorf basieren.


Die Kommission ist zuständig für alle Geschäfte, die nicht einem andern Organ übertragen sind. Ihr stehen insbesondere zu:

  • die Leitung des Schulzweckverbandes und seine Vertretung nach aussen
  • die Beratung und Antragsstellung der Geschäfte an die Delegiertenversammlung
  • der Vollzug der Beschlüsse der Delegiertenversammlung
  • die Schaffung von Stellen
  • die Anstellung von Mitarbeitenden
  • die mit den Verbandsgemeinden abgeschlossenen Mietverträge für Schulraum
  • die Beschlussfassung über im Voranschlag nicht enthaltene Ausgaben im folgenden Umfang
    - neue einmalige Ausgaben bis Fr. 150'000
    - neue jährliche wiederkehrende Ausgaben bis Fr. 50'000
  • die Beschlussfassung über neue, im Voranschlag nicht enthaltene Ausgaben im folgenden Umfange:
    - einmalige Ausgaben bis Fr. 50'000 im Einzelfall,
      insgesamt pro Jahr höchstens Fr. 100'000,
    - jährlich wiederkehrende Ausgaben bis Fr. 10'000 im Einzelfall,
      insgesamt pro Jahr höchstens Fr. 30'000
  • der Erlass von Reglementen, welche nicht in die Kompetenz der Delegiertenversammlung fallen